Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beschlossen, die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bei allogenen
Stammzelltransplantation bei aggressiven B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen (Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung) zu ändern.. Geändert wurde § 4 Absatz 2 wird nach Nummer 3 die folgende Nummer 4 angefügt:. „Allogene
Stammzelltransplantation bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit aggressiven B-Non-Hodgkin-Lymphomen, die noch nicht mit autologer
Stammzelltransplantation behandelt wurden. Ausgenommen von diesem Ausschluss bleibt die Versorgung von erwachsenen Patientinnen und Patienten ab der zweiten Therapielinie,. a) die ein sehr hohes Rezidivrisiko aufweisen und nach Salvagetherapie ein Ansprechen mindestens im Sinne einer stabilen Erkrankung erreichen. oder. b) bei denen eine ausreichende Stammzellgewinnung zur autologen
Stammzelltransplantation nicht möglich war und die nach Salvagetherapie ein Ansprechen mindestens ...