Lecithine sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff für Lebensmittel allgemein (auch „Bio-Produkte) zugelassen mit Höchstmengenbeschränkung ausschließlich bei Säuglingsnahrung ansonsten in Margarine, Mayonnaise, Schokoladenerzeugnisse, Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, Instantpulver für Milch- und Kakaogetränke. Auf Zutatenlisten werden sie als Lecithin, Sojalecithin oder eben E 322 aufgeführt.. ...