Fachwirt für
Informationsdienste ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Für die Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt für
Informationsdienste gibt es keine bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen. Deshalb gibt es aktuell zwei Weiterbildungsangebote von unterschiedlicher Dauer mit verschiedenen Curricula in den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen. Im August 2004 schlugen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vor, auf Grundlage von § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt für Medien- und
Informationsdienste zu schaffen. Mehrere Fachverbände diskutierten und kritisierten daraufhin die Prüfungsordnungen, die Rahmenbedingungen, den Fächerkanon und die tariflichen Erwartungen. So verweigerte der Berufsverband ...