Patientenrechte
Patientenrechte sind die rechtlich geschützten Interessen und Freiheiten von Patientinnen und Patienten, die bei der Erbringung medizinischer Leistungen zu wahren sind. Dazu gehören unter anderem:
1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Patienten haben das Recht, über ihre Krankheit, Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Behandlungsergebnisse informiert zu werden und an der Entscheidungsfindung zur Behandlung mitzuwirken.
2. Das Recht auf Einwilligung: Patienten haben das Recht, in die Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen, nachdem sie über die Risiken, Nebenwirkungen und Folgen informiert wurden.
3. Das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte: Patienten haben das Recht auf Privatsphäre und Schutz ihrer persönlichen Daten.
4. Das Recht auf qualitativ hochwertige Versorgung: Patienten haben das Recht auf eine angemessene, evidenzbasierte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.
5. Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Patienten haben das Recht, nicht aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung diskriminiert zu werden.
6. Das Recht auf Beschwerde und Widerspruch: Patienten haben das Recht, Beschwerden über die Behandlung oder Versorgung einzulegen und Widerspruch gegen Entscheidungen von Ärztinnen und Ärzten oder anderen medizinischen Fachkräften einzulegen.
7. Das Recht auf Schmerzlinderung: Patienten haben das Recht auf eine angemessene Schmerztherapie, um unnötige Leiden zu vermeiden.
8. Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende: Patienten haben das Recht, ihre Wünsche und Vorstellungen für die Behandlung am Lebensende zu äußern und diese sollten respektiert werden.