Patientenrechte sind die gesetzlich geschützten Ansprüche und Freiheiten von Patientinnen und Patienten, die sicherstellen sollen, dass sie während der medizinischen Versorgung mit Respekt, Würde und Fairness behandelt werden, informierte Entscheidungen treffen können und über die Qualität der Pflege informiert sind.

Patientenrechte sind die rechtlich geschützten Interessen und Freiheiten von Patientinnen und Patienten, die bei der Erbringung medizinischer Leistungen zu wahren sind. Dazu gehören unter anderem:

1. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Patienten haben das Recht, über ihre Krankheit, Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Behandlungsergebnisse informiert zu werden und an der Entscheidungsfindung zur Behandlung mitzuwirken.
2. Das Recht auf Einwilligung: Patienten haben das Recht, in die Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen, nachdem sie über die Risiken, Nebenwirkungen und Folgen informiert wurden.
3. Das Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte: Patienten haben das Recht auf Privatsphäre und Schutz ihrer persönlichen Daten.
4. Das Recht auf qualitativ hochwertige Versorgung: Patienten haben das Recht auf eine angemessene, evidenzbasierte und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.
5. Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung: Patienten haben das Recht, nicht aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung diskriminiert zu werden.
6. Das Recht auf Beschwerde und Widerspruch: Patienten haben das Recht, Beschwerden über die Behandlung oder Versorgung einzulegen und Widerspruch gegen Entscheidungen von Ärztinnen und Ärzten oder anderen medizinischen Fachkräften einzulegen.
7. Das Recht auf Schmerzlinderung: Patienten haben das Recht auf eine angemessene Schmerztherapie, um unnötige Leiden zu vermeiden.
8. Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende: Patienten haben das Recht, ihre Wünsche und Vorstellungen für die Behandlung am Lebensende zu äußern und diese sollten respektiert werden.

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