Krankenpflege, private
Unternehmertum
Privater Bereich
Informationspflicht gegenüber Dritten
Die Informationspflicht gegenüber Dritten im medizinischen Kontext bezieht sich auf die Verpflichtung von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleisenden, relevante Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten an Dritte weiterzugeben, wenn dies zur adäquaten medizinischen Versorgung des Patienten oder zum Schutz der Öffentlichkeit erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen des Patienten sowie der geltenden Gesetze und Vorschriften.